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   OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08   

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OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08 (https://dejure.org/2008,1760)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.10.2008 - 9 U 39/08 (https://dejure.org/2008,1760)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 9 U 39/08 (https://dejure.org/2008,1760)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Gewerberaum-Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Mieter; Pflicht eines Mieters zur Aufklärung über den beabsichtigten Vertrieb einer vorwiegend von der rechtsradikalen Szene gekauften und getragenen Kleidungsmarke; Subjektive ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § ... 123; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 124; ; BGB § 141; ; BGB § 142; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 143; ; BGB § 143 Abs. 1; ; BGB § 143 Abs. 2; ; BGB § 144; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 398; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alternative; ; BGB § 985; ; BGB § 986

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Pflicht eines Mietinteressenten für ein Ladenlokal zur Mitteilung der Marke des Warensortiments

  • prewest.de PDF, S. 17

    §§ 123, 142, 535 BGB
    Gewerberaummiete - Ladenlokal - Offenbarungspflicht des Mietinteressenten über öffentlichkeitswirksames Warensortiment - Szene-Textilien der Marke "Thor Steinar"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1; BGB § 535 Abs. 1
    Offenbarungspflicht der beabsichtigten Darbietung eines Warensortiments der rechtsextremen Szene bei Anmietung eines Ladenlokals

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falsche Angaben zum geführten Sortiment: Anfechtung möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Räumungsklage im Hundertwasserhaus Magdeburg

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gewerbemietrecht: Bedenkliches Warensortiment muss dem Vermieter angezeigt werden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Textilienverkauf für rechtsextreme Szene ungefragt mitteilen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf von Textilien für rechtsextreme Szene

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Räumungsurteil gegen Ladenmieter bestätigt - Er verkaufte im Magdeburger Hundertwasserhaus Bekleidung der Marke "Thor Steinar"

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Marke "Thor Steinar" darf nicht im Hundertwasserhaus verkauft werden - Räumungsurteil wegen arglistiger Täuschung bestätigt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gewerbemietrecht: Bedenkliches Warensortiment muss dem Vermieter angezeigt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung eines Mietvertrags bei bewusst unvollständigen Angaben des Mieters? (IMR 2008, 413)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 128
  • NZM 2010, 800 (Ls.)
  • ZMR 2009, 914
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Magdeburg, 13.02.2008 - 5 O 1879/07

    Räumungsklage gegen Narvik in der Grünen Zitadelle Magdeburg erfolgreich

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 13.02.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg (5 O 1879/07) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 13.02.2008, Az. 5 O 1879/07 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 02.02.1990 - V ZR 266/88

    Bestätigung eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Eine Bestätigung setzt in der Regel voraus, dass der Bestätigende die Anfechtbarkeit kannte oder mit ihr rechnete (BGH, NJW 1990, 1106; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 144 Rn. 2).
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der (z. B.) Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der (z. B.) Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, NJW-RR 2003, 989, 990).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Beispielsweise müssen Umstände, die für die Willensbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind, ungefragt offenbart werden (Palandt/Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Auflage, § 123 Rn. 5, 5a, 5b; BGH, NJW 1971, 1795, 1799).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Es genügt, dass es mitursächlich war; wenn dies der Fall ist, ist der Beweis der Ursächlichkeit der Täuschung zumindest dem Anschein nach erbracht (BGH, NJW 1995, 2361, 2362).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 56/84

    Geltendmachung des Herausgabeanspruchs durch einen Pächter

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Die C. Immobilien GmbH & Co. KG hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Räumlichkeiten gemäß § 985 BGB, den die Klägerin aufgrund der in der Abtretungsvereinbarung vom 02.08.2007 (Anlage K 8, Bd. I Bl. 119 d.A.) enthaltenen Ermächtigung im eigenen Namen geltend machen kann (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 158).
  • BGH, 12.06.2008 - V ZR 223/07

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Zwar bedarf es, wenn eine innere Tatsache, die bei einer Person vorliegen soll, unter Beweis durch das Zeugnis einer anderen Person gestellt wird, näherer Darlegung, anhand welcher Anknüpfungstatsachen diese inneren Tatsachen nach außen in Erscheinung getreten sein sollen; ansonsten ist dem Zeugenbeweis nicht nachzugehen (BGH, Beschluss vom 12.06.2008, V ZR 223/07, zitiert nach Juris; BGH, NJW 2000, 2986 f.).
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 36/99

    Leistungsbestimmung durch Urteil

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2008 - 9 U 39/08
    Zwar bedarf es, wenn eine innere Tatsache, die bei einer Person vorliegen soll, unter Beweis durch das Zeugnis einer anderen Person gestellt wird, näherer Darlegung, anhand welcher Anknüpfungstatsachen diese inneren Tatsachen nach außen in Erscheinung getreten sein sollen; ansonsten ist dem Zeugenbeweis nicht nachzugehen (BGH, Beschluss vom 12.06.2008, V ZR 223/07, zitiert nach Juris; BGH, NJW 2000, 2986 f.).
  • KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    Zu den Quellen der Allgemeinkundigkeit zählen neben Zeitungen und Nachschlagewerken sowie Hör- und Fernsehfunk auch Homepage-Abfragen im Internet (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 20 W 12/08 - [juris Rdn. 261]), Internet-Enzyklopädien (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 9 U 39/08 - [juris Rdn. 48]) oder sonstige Erkenntnisse aus dem Internet (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 3. Februar 2009 - 5 A 126/08 - [juris Rdn. 32]).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in NZM 2009, 128 veröffentlicht ist, hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Der Beklagte sei zur Räumung und Herausgabe verpflichtet.
  • KG, 28.05.2009 - 8 U 223/08

    Geschäftsraummiete: Aufklärungspflicht des potentiellen Mieters eines Ladenlokals

    Sofern das Kammergericht Rechtsfragen entscheidungserheblich anders beurteile als das OLG Naumburg im Urteil vom 28. Oktober 2008 zu 9 U 39/08, müsse die Revision zugelassen werden.

    Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Marke " ... " in der öffentlichen Meinung mit rechtsradikalen Gesinnungen in Verbindung gebracht wird, was im Übrigen auch dem Senat bekannt ist (vgl. auch OLG Naumburg OLGR 2009, 193, 194 - Anlage K 21; LG Leipzig, Urteil vom 13. November 2008 zu 01 O 325/08 - Anlage K 21; LG Magdeburg, Urteil vom 13. Februar 2008 zu 5 O 1879/07, juris Rn. 67 - Anlage K 8).

    Allerdings muss über Umstände aufgeklärt werden, die für die Willensbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (vgl. BGH NJW 2004, 2674; NJW 2001, 64; NJW 1971, 1795, 1799; OLG Naumburg OLGR 2009, 193, 194; Ellenberger in Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, § 123 Rn. 5 ff.; Ahrens in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl. 2009, § 123 Rn. 8; Palm in Erman, BGB, 12. Aufl. 2008, § 123 Rn. 13; Wendtland in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl. 2007, § 123 Rn. 11; Jauernig, BGB, 12. Aufl. 2007, § 123 Rn. 5; Kramer in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2006, § 123 Rn. 16 f.; Singer/von Finckenstein in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2004, § 123 Rn. 10 f.; Feuerborn in Anwaltkommentar BGB, 2005, § 123 Rn. 30 ff.; Hefermehl in Soergel, BGB, 13. Aufl. 1999, § 123 Rn. 6).

    Hinzu kommt, dass zwischen den Parteien ein Informationsgefälle bestand, weil die Beklagte wusste, was sie verkaufen wollte, die Klägerin dagegen nicht (vgl. OLG Naumburg OLGR 2009, 193, 194 f.).

    Für Ursächlichkeit genügt es, dass der Getäuschte Umstände dartut, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat (vgl. BGH NJW 1995, 2361; OLG Naumburg OLGR 2009, 193, 195; Kramer in Münchener Kommentar a.a.O. § 123 Rn. 12; Baumgärtel/Laumen/Prütting a.a.O., § 123 Rn. 10).

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.06.2009 - 14 O 139/09

    Gewerberaummiete: Hinweispflicht des Mietinteressenten für ein Ladenlokal mit der

    Welche Marken letztendlich vertrieben werden, macht für den Vertragszweck keinen Unterschied (anders OLG Naumburg, NZM 2009, 128 f.).
  • LG Essen, 05.11.2009 - 6 O 236/09

    Kein Räumungsanspruch mangels Aufklärungspflicht über Kundenkreis

    Der entscheidende Unterschied zu der vorgelegten Entscheidung des OLG Naumburg vom 28.10.08, 9 U 39/08, liegt darin, dass die Beklagte den Klägern ausdrücklich den Namen der Modemarke mitgeteilt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08   

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OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08 (https://dejure.org/2009,8825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.11.2009 - 9 U 39/08 (https://dejure.org/2009,8825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. November 2009 - 9 U 39/08 (https://dejure.org/2009,8825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 139 BGB
    Einheitlichkeitswille zwischen unwirksamer Treuhändervollmacht und wirksamer Vollmacht im Zeichnungsschein

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer im Zeichnungsschein zum Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds erklärten Vollmacht

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 139; BGB § 164; RBerG Art. 1 § 1
    Wirksamkeit einer im Zeichnungsschein zum Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds erklärten Vollmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05

    Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08
    26 Die Vertretungsmacht ergibt sich nämlich aus der im Zeichnungsschein (Anlage K 4, Bl. 80 d.A.) enthaltenen gesonderten Vollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa die Senatsurteile vom 9.5.2007 - 9 U 93/06; vom 9.4.2008 - 9 U 93/06 und vom 25.3.2009 - 9 U 12/06 - abrufbar über www.lareda.hessenrecht.hessen.de; vgl. auch BGH, Urteile vom 25.04.2006, XI ZR 29/05 und XI ZR 219/04, und vom 24.10.2006, XI ZR 216/05; zuletzt Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 487/07).

    Auch die etwaige Unwirksamkeit einer gesondert erteilten, notariell beglaubigten Vollmacht wegen eines Verstoßes gegen das RBerG hat keine Auswirkungen auf die im Zeichnungsschein zuvor erteilte ausdrückliche Vollmacht, auch nicht unter dem Blickwinkel des § 139 BGB (BGH, Urteil vom 24.10.2006, XI ZR 216/05).

    Ob der Zeichnungsschein der Beklagten vor Abschluss der Darlehensverträge vorgelegen hat, ist irrelevant, denn es kommt insoweit nicht auf den Rechtsschein nach §§ 171, 172 BGB an, sondern allein darauf, ob die Treuhänderin wirksam bevollmächtigt war (BGH, Urteil vom 24.10.2006, XI ZR 216/05).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08
    26 Die Vertretungsmacht ergibt sich nämlich aus der im Zeichnungsschein (Anlage K 4, Bl. 80 d.A.) enthaltenen gesonderten Vollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa die Senatsurteile vom 9.5.2007 - 9 U 93/06; vom 9.4.2008 - 9 U 93/06 und vom 25.3.2009 - 9 U 12/06 - abrufbar über www.lareda.hessenrecht.hessen.de; vgl. auch BGH, Urteile vom 25.04.2006, XI ZR 29/05 und XI ZR 219/04, und vom 24.10.2006, XI ZR 216/05; zuletzt Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 487/07).

    Eine solche Vollmacht, die auf die Begründung einzelner, konkret bezeichneter und in ihrem Umfang beschränkter Verpflichtungen bezogen ist, macht nicht die Klärung rechtlicher Verhältnisse erforderlich, hat ihren Kern und Schwerpunkt nicht in der rechtlichen Beratung und unterfällt deshalb nicht dem Anwendungsbereich des RBerG (BGH, Urteil vom 25.4.2006, XI ZR 219/04).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08
    Der Kläger kann sich auch nicht auf die von der Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 26.9.2006, XI ZR 283/03, und vom 16.5.06, XI ZR 6/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.08.2006, 9 U 78/04) für das Vorliegen eines Wissensvorsprungs entwickelte Beweiserleichterung im Falle des institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren über das Anlageobjekt berufen.
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08
    Der Kläger kann sich auch nicht auf die von der Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 26.9.2006, XI ZR 283/03, und vom 16.5.06, XI ZR 6/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.08.2006, 9 U 78/04) für das Vorliegen eines Wissensvorsprungs entwickelte Beweiserleichterung im Falle des institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren über das Anlageobjekt berufen.
  • OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04

    Finanzierter Immobilienerwerb: Folgen des Widerrufs des Darlehensvertrages;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08
    Der Kläger kann sich auch nicht auf die von der Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 26.9.2006, XI ZR 283/03, und vom 16.5.06, XI ZR 6/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.08.2006, 9 U 78/04) für das Vorliegen eines Wissensvorsprungs entwickelte Beweiserleichterung im Falle des institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren über das Anlageobjekt berufen.
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08
    26 Die Vertretungsmacht ergibt sich nämlich aus der im Zeichnungsschein (Anlage K 4, Bl. 80 d.A.) enthaltenen gesonderten Vollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa die Senatsurteile vom 9.5.2007 - 9 U 93/06; vom 9.4.2008 - 9 U 93/06 und vom 25.3.2009 - 9 U 12/06 - abrufbar über www.lareda.hessenrecht.hessen.de; vgl. auch BGH, Urteile vom 25.04.2006, XI ZR 29/05 und XI ZR 219/04, und vom 24.10.2006, XI ZR 216/05; zuletzt Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 487/07).
  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08
    Eine Pflicht zu eigenen Nachforschungen, um sich einen Wissensvorsprung erst zu verschaffen, hatte die Beklagte jedoch nicht (BGH, Urteile vom 18.11.2003, XI ZR 322/01, vom 27.1.2004, XI ZR 37/03 und vom 25.10.2004, XI ZR 373/01).
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08
    Dafür, dass die im Zeichnungsschein erteilte Vollmacht auch isoliert gewollt war, spricht bereits, dass bei getrennt abgeschlossenen Rechtsgeschäften eine tatsächliche Vermutung für die Selbstständigkeit der jeweiligen Vereinbarung streitet (Palandt-Ellenberger, BGB, 68. Aufl. 2009, § 139 Rn 5 - mit Verweis auf BGHZ 78, 346).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08
    Eine Pflicht zu eigenen Nachforschungen, um sich einen Wissensvorsprung erst zu verschaffen, hatte die Beklagte jedoch nicht (BGH, Urteile vom 18.11.2003, XI ZR 322/01, vom 27.1.2004, XI ZR 37/03 und vom 25.10.2004, XI ZR 373/01).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07

    Wirksamkeit der Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07

    Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage

  • OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 9 U 93/06

    Finanzierter Beitritt zu einer Immobilienfonds-GbR zu Steuersparzwecken: Haftung

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

  • OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 9 U 12/06

    Kapitalanlage: Rückzahlung von im Rahmen einer Fondsbeteiligung erbrachter

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